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Handelsschule, Handelsakademie: Handelsschule, Handelsschule für Berufstätige, Handelsakademie, Handelsakademie für Berufstätige, Abiturientenlehrgang an Handelsakademien, Abiturientenlehrgang für Berufstätige an Handelsakademien ; 53. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen (Aus: BGBl. Nr. 143 ex 1963)

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