Land Baden, Ministerium des Kultus und Unterrichts; Rheinland-Pfalz, Ministerium für Unterricht und Kultus; Württemberg-Hohenzollern, Kultministerium; ID: gnd/4801593-3
Beschreibung:
Lehrplan gültig ab: 1949. Der Lehrplan gilt als vorläufig und wird zur Durchführung und Erprobung den Schulen zugestellt.